Informationen über verschiedene Themen der Fotografie, wie Preise für Shootings und Bildrechte.

Preise für Fotos

I. Wieviel kostet ein Fotoshoot?

Das werde ich natürlich immer gefragt. Nur lässt sich diese Frage leider nicht ganz so einfach beantworten.

Wenn man einen Bäcker fragt, wieviel ein Brot kostet, wird er sicher fragen, welches Brot es denn sein dürfte und wie groß es sein soll, Bio, mit Körnern, ohne Körner, oder doch ein Weißbrot, mit Rosinen?

Fragt man einen Architekten nach den Kosten für ein Haus oder einen Autoverkäufer: "Was kostet ein Auto? ", wird er seine Antwort wahrscheinlich mit einem "Äh..." beginnen, dann kurz schlucken und dann freundlich nach weiteren Details des Kundenwunsches fragen.

Daneben spielen Shooting-Ort, Extras, wie z.B. eine Visagistin, die Notwendigkeit eines Foto-Assistenten, Spezialequipment, Modelbuchungen, Studio, Vorbereitungen und viele, viele andere Möglichkeiten und deren Kombinationen eine Rolle. Für alle Kombinationen  eine Preisliste zu erstellen ist schlicht nicht möglich.

Deshalb muss jeder Fotoauftrag individuell bewertet werden. Dazu ist die direkte Kundenkommunikation unbedingt nötig.

Zwar gibt es im privaten Bereich auch Paketanbieter, diese sind aber aus oben genannten Gründen sehr unflexibel, wenn es um individuelle Wünsche geht. Sie haben einen standardisierten Ablauf, der zwar zunächst bequem scheint, aber ab einem gewissen Qualitätsanspruch nicht genügen kann und auch rechtlich nicht ausreicht. Zahlreiche Dotcom-Firmen, die mit sehr viel Venture-Capital ausgestattet waren und versucht haben, Fotoshoots zu digitalisieren und zu standardisieren, mussten aufgeben, weil sie nichts vom operativen Geschäft der Fotografie verstehen. Selbst ehemalige Branchengrößen, die es besser hätten wissen müssen, wie z.B. KODAK sind an dieser Aufgabe grandios gescheitert.

Auf den Webseiten dieser "New Economy" sieht man oft diese austauschbaren, fröhlichen, jungen und hippen Gesichter, untermalt mit leicht infantiler Musik und alles sieht kinderleicht aus. Das Gegenteil ist wahr. Es ist schwierig gute Fotos zu machen. Deshalb gibt es den Beruf des Fotografen. Gute Fotografie erfordert sehr viel Erfahrung und Fachwissen, idealerweise durch eine fundierte Ausbildung, bzw. ein Studium.

Ein Fotoauftrag ist ein komplexer Prozess von der Auftragsformulierung bis zur Abgabe der Endergebnisse und darüber hinaus. Deshalb ist die direkte
Kommunikation über das Fotoprojekt so wichtig und deshalb hat gute Fotografie
auch
ihren Pre
is.
 


II. Die Bildrechte

Zu den größten Missverständnissen gehört es, anzunehmen, dass die Bilder dem Auftraggeber gehören. Das ist wie bei allen geistigen Werken, wozu auch die Fotografie gehört, nicht der Fall, nicht in der Musik, nicht in der Literatur, nicht im Film, selbst beim Betriebssystem eines Computers nicht. Ein Fotograf kann seine Bilder nicht verkaufen. Das klingt zunächst paradox, ist aber Rechtslage, da geistiges Eigentum nicht veräußerbar ist. Für die Nutzung hat der Kunde Rechte erworben. In den meisten Fällen wird dies die private Nutzung sein. D.h. jede öffentliche Präsentation oder Vervielfältigung ist untersagt.

Die Urheberschaft erlischt erst 70 Jahre nach seinem Tod und wird zum allgemeinen Eigentum, es sei denn, jemand hat die Rechte an diesen Werken vorher erworben. Damit sind wir auch schon am Kern der Sache.

Der Fotograf kann die Rechte an seinen Bildern in Form von Lizenzen verkaufen. Daher wird er immer danach fragen, welchem Zweck die Bilder zugeführt werden sollen, denn danach bemisst sich maßgeblich der Preis für die jeweilige Lizenz.

Privatkunden

Für Privatkunden ist das einfach. Die Bilder werden für private Zwecke lizenziert und dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Es wird allenfalls die Anzahl und Form der Bilder bestimmt, die dem Kunden zu Verfügung gestellt werden sollen.


Geschäftskunden

Geschäftskunden sollten sich überlegen:  Welchem Zweck sollen die Fotos dienen und welche Medien braucht es dafür ? Dazu ist es gut zu wissen, wie sich die zu vergebenden Rechte aufteilen. Diese Aufteilung sieht so aus:

  1. Inhaltlich, also nach Medium (z.B. Print, Online, Social Media, TV, Außenwerbung, redaktionell oder PR)
  2. Der Zeitraum für den die Bilder lizenziert werden sollen.
  3.  Das Verbreitungsgebiet. Regional, landesweit, DACH-Raum, Europaweit, etc.
  4. Ausschließlich (Exklusiv) oder nicht ausschließlich.

Zu Punkt 1: Oft hört der Fotograf den Satz: „Wir brauchen alle Rechte!“

"Das ist gut", denkt er sich, "denn dann kann ich auch den entsprechenden Preis für ein sogenanntes Buyout veranschlagen, der dem Vielfachen dessen entspricht, das der Kunden bezahlen müsste, wenn er nur die Bildrechte z.B. für seine Website braucht und nur dafür zahlt."

Der Nachteil bei so einem pauschalen Vorgehen ist für beide Seiten offensichtlich. In den allermeisten Fällen braucht der Kunde nicht „alle Rechte“, er will es nur möglichst einfach haben und sich nicht später mit Nachlizenzierungen rumschlagen müssen. Das ist zwar verständlich. Doch wer alles will, muss auch entsprechende Kosten hinnehmen. Dann wundert sich der Kunde über den hohen Preis und der Fotograf wundert sich, warum dem Kunden der Preis zu hoch erscheint . Beide sind enttäuscht und haben Zeit verschwendet.

Buyouts sind eher eine Nutzungsart für global agierende Kunden, die Fotos für Werbekampagnen entsprechender Produkte brauchen, die über einen langen Zeitraum crossmedial verwendet werden. 

Preisfaktoren für die Lizenzierungen berechnen sich oft um den Faktor Zwei. D.h. Nimmt man einen Grundpreis für die einfache Nutzung eines Fotos in einem beliebiges Medium an, so wird die zusätzliche Nutzung für den inhaltlichen Buyout mit dem Faktor Zwei multipliziert, für die zeitliche Unbegrenztheit ebenfalls und auch für die weltweite Verbreitung und für die Ausschließlichkeit. Daher würde ein Foto das für eine einfache Veröffentlichung 150 Euro gekostet hätte, bei einem Total-Buyout 1 200 Euro kosten. Dies erscheint viel, aber mit dem Foto soll ja im Falle eines Buyouts auch viel gemacht werden. Daher ist es gut darüber nachzudenken, ob man wirklich ein Total Buyout braucht. Ein guter Fotograf wird den Kunden daher gezielt nach der Verwendungsabsicht fragen und er wird dabei kein Erbsenzähler sein. Wenn von Beginn an die Frage der Verwendung geklärt ist, sind je nach Lizenz-Volumen stattliche Rabatte üblich. Auch im Nachgang, wenn weitere Veröffentlichungen geplant sind, wird der Fotograf dem Kunden üblicherweise Rabatte bis zu 50% auf die Erstlizenz anbieten.

Ein wenig Nachdenken lohnt sich in dem Fall also. Wozu brauche ich die Bilder? Wo will ich sie verwenden? Reden Sie mit ihrem Fotografen offen darüber.


Zu Punkt 2: „Ich will die Bilder für immer.“, hört man oft als Fotograf. Aber braucht man das eine Mitarbeiterbild 10 Jahre lang, oder reichen auch drei oder fünf Jahre? Wir werden ja alle nicht jünger.

 Zu Punkt 3: Arbeitet man regional oder bundesweit, im DACH-Raum, EG, oder Übersee?

Zu Punkt 4: Ausschließlichkeit lohnt sich nur, wenn es unmittelbare Interessen gibt,  z.B. bei exklusiven Fotos von Prominenten. Das kommt meist nur im Journalismus, bzw. Verlagswesen und größeren Werbekampagnen vor. GGf. wird der Fotograf dann eine Klausel einfügen, dass er die Bilder dennoch für sein Portfolio veröffentlichen darf.

Weitere Verwendungszwecke der Bilder aus der Auftragsfotografie sind für den Fotografen üblicherweise uninteressant. Zum einen weil Personen oder Räumlichkeiten auf den Bildern zu erkennen sind, die er gar nicht ohne Erlaubnis an Dritte veräußern darf, zum anderen, weil der Auftrag so speziell ist, dass sich die Frage einer Weitergabe zur Veröffentlichung der Bilder gar nicht stellt und außerdem im eklatanten Widerspruch zum gepflegten Umgang mit dem Kunden stünde.

 

III. Persönlichkeitsrechte

 Die DSGVO (Datenschutzgesetzgrundverordnung)

Die DSGVO ist ein Gesetz, dass für Verbraucher gemacht wurde, um sich gegenüber der Datensammelwut großer Plattformen wie Google, Facebook, etc., zu schützen. Im Prinzip also eine gute Sache. Aber es ist leider auch die Kopfgeburt von fachlich horizontbeschränkten EU-Parlamentariern. Leider muss man dies in dieser Deutlichkeit sagen. De facto ist es so, dass dieses Gesetz so mangelhaft ausformuliert wurde, dass es die Personen-Fotografie als solche sehr schwierig, ja fast unmöglich, macht, da die Veröffentlichung von Personen immer von deren Einwilligung abhängt. Diese Einwilligung kann auch nachträglich entzogen werden. Somit besteht keine Rechtssicherheit. Es sei denn, der Veröffentlicher hat ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung. Was diese Interesse sein könnte, bleibt im Zweifel der Phantasie überlassen, oder eben den Gerichten, die zum Glück schon zu Gunsten z.B. journalistischer Fotografen geurteilt haben.

Daher sollte ein Auftraggeber, z.B. für die Dokumentation eines Events, dafür sorgen, dass alle Personen, die daran teilnehmen, mindestens darüber informiert sind, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden und sie mit Betreten der Veranstaltung damit einverstanden sind. 

Ich habe es als Fotograf und auch im Kollegenkreis noch nie erlebt, dass dies ein Problem gewesen wäre, da der gesunde Menschenverstand dann doch einem im praktischen Einsatz komplett missratenen Gesetz überlegen ist. Mit so etwas wie die DSGVO will sich kein normaler Mensch rumschlagen. Leider ist dieses Gesetz Realität.

Im Zweifel sollte man sich an das Gesetz halten, das es schon lange vor der DSGVO in Deutschland gab, nämlich dem §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes, dass diese Belange schon seit langer Zeit erfolgreich in wenigen Sätzen geregelt hat und an dass sich auch Gerichte nach wie vor orientieren, oder eben an den gesunden Menschenverstand. Kein gewissenhafter Fotograf wird Personen ablichten, wenn er merkt, dass ihre Privatsphäre zu sehr berührt wird. Das unterscheidet ihn vom Paparazzo.


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